So schützen Sie sich gegen Abmahnungen aufgrund des Urheberrechts
Das Teilen von Links auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder Google+ hat in der letzten Zeit einen bitteren Beigeschmack bekommen. Seit Anfang des neuen Jahres werden immer häufiger Abmahnungen laut, bei denen Verstöße gegen das Urheberrecht angeprangert werden. Denn was viele nicht wissen: Das Vorschaubild bei Facebook und Co. stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Rollt nun die Abmahnwelle über uns hinweg? INTERNET MARKETING online gibt Ihnen wichtige Hintergrundinformationen und praktische Tipps zu diesem Thema, wie Sie sich gegen Abmahnungen dieser Art schützen können.
1200 Euro für ein Vorschaubild
Aufmerksam auf die Abmahnwelle wurde die Online Marketing Branche durch einen kuriosen Fall der Anwaltskanzlei Weiß & Partner. Wie das t3n-Magazin berichtet, wurde eine Schadenersatzforderung in Höhe von 1200 Euro gegenüber einem Mandanten der Kanzlei geltend gemacht, da dieser beim Teilen eines Links ein Facebook Vorschaubild benutzt hatte.
Abmahnung wegen Vorschaubild rechtens?
Die Teilen-Funktion bei Facebook mit Nutzung des Vorschaubildes sei zwar ein Verstoß gegen das geltende Urheberrecht, dennoch sieht Rechtsanwalt Weiß „erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes“. Die Klägerin Frau Gabi Schmidt und die sie vertretende Kanzlei Pixel.Law sind bereits durch Abmahnungen von Urheberrechtsverstößen aufgefallen, wie der Anwalt in seinem Rechts-Blog berichtet.
Nicht nur Facebook ist betroffen
Auch das Teilen von Links inklusive Vorschaubild in anderen Netzwerken kann zu einer Abmahnung führen. Auch Google+, Pinterest oder Xing geben dem User die Möglichkeit, ein Miniaturbild zum geteilten Link zu publizieren. Deshalb ist Vorsicht bei allen Publikationen in sozialen Netzwerken geboten. Sicherlich ist ein ansprechendes Bild zum Post ein optischer Anreiz, dennoch sollte das Risiko bei Social Media Veröffentlichungen gründlich abgeschätzt werden.
So vermeiden Sie Abmahnungen wegen des Urheberrechts
Damit die Abmahnwelle an Ihnen vorübergeht, sollten Sie beim Teilen von Links in sozialen Netzwerken folgende Tipps beherzigen:
- keine Vorschaubilder von Stock-Bild-Archiven und Fotoseiten
- auf Empfehlungs-Buttons achten
- auf Vorschaubild verzichten
Die Gefahr, dass Sie aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht abgemahnt werden, ist bei solchen Websites erheblich höher als bei anderen Internetpräsenzen.
Websites, die zum Teilen auffordern, möchten die Verbreitung ihrer Inhalte. Wenn Sie Empfehlungsbuttons von Facebook, Google+ und Co. in der Linkquelle finden, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie eine Abmahnung erhalten.
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie das Vorschaubild bei Ihren Posts in den sozialen Netzwerken gänzlich deaktivieren. Dies ist in allen Social Media Kanälen möglich.
Abmahnwelle wird größer
Generell sollten User darauf achten, welche Inhalte sie teilen. Denn unüberlegtes Handeln wird oft teuer, was auch die aktuelle Debatte zum Weltuntergang zeigt. In diesem Fall hatte ein Wirt sich den Begriff „Weltuntergang“ im Zusammenhang mit „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schützen lassen und Kollegen abgemahnt, die zum Ereignis am 21. Dezember 2012 zu Partys eingeladen hatten.
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Prüfen Sie daher vor jeder Veröffentlichung die Linkquelle, um die Abmahnwelle zu vermeiden.
photo credit: Vectorportal via photopin cc

