Google gegen das Leistungsschutzgesetz

Geplantes Gesetz soll Rolle von Presseverlagen stärken – und SEO erschweren?

Hat Google das Recht, Zeitungsartikel und Absätze im Internet frei zu veröffentlichen? Der Gesetzgeber sagt Nein und möchte mit dem anstehenden Leistungsschutzgesetz die Rechte von Verlagen stärken. Google spricht vom Ende der Informationsfreiheit, die Verlage argumentieren mit unlauterem Ausbeuten. Im Online Marketing Blog erklären wir Ihnen die Hintergründe und beleuchten das Thema im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung und Social Media Marketing.

Das besagt das Leistungsschutzgesetz

Das von CDU und FDP vorgeschlagene Gesetzt soll das Recht von Zeitungsverlagen und Presseverlegern stärken. Zukünftig sollen jegliche journalistische Berichte und Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt werden. Bisher handelt es sich um sogenannte Snippets in den Google Suchergebnisseiten (SERPs), das heißt die ersten zwei bis drei Zeilen des Originalartikels werden unter dem Titel und der URL angezeigt (siehe Abbildung 1). Mit dem Leistungsschutzgesetz sollen Verlage die Möglichkeit haben, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken online zu veröffentlichen. Ohne vorab abgeschlossene Lizenzierung mit dem Verlag wäre es Suchmaschinen wie Google verboten, die Anzeige von Snippets in den Suchergebnissen zu realisieren. Die Bundesregierung möchte durch das Gesetz das Urheberrecht stärken und zeitgleich die Leistung der Verlage und Medienschaffenden honorieren.

Die Debatte: Google vs. Verlage

Nach dem Gesetzvorhaben wird einerseits die Position der Verlage gestärkt, andererseits die Rolle von Unternehmen wie Google geschwächt. Textauszüge lizenzieren oder darauf verzichten: Das sind die Optionen, die für den Suchmaschinenriesen auf der Agenda stehen. Doch ohne Kampf gibt Google die Debatte um das Leistungsschutzgesetz nicht auf: Der Internetkonzern hat offizielle Kampagnen gestartet, wirbt für freizugängliche Medien im Netz und wirft sogar einige Verlage in Belgien aus dem Suchindex.

Inzwischen hat Google eine außergerichtliche Einigung mit den französischsprachigen Zeitungsverlagen in Belgien erreicht, nachdem diese sich gegen Google News gewehrt hatten und vor Gericht Erfolge erzielt hatten.

Argumente pro und contra das Gesetz

Argumente für und wider das Leistungsschutzgesetz gibt es viele, je nachdem, welche Position man in der Debatte vertritt. Für Sie gibt es die drei wichtigsten Argumente in der Kurzübersicht:

Argumente der Verlage Argumente von Google
  • Das Gesetz schützt die Verlage vor „unlauterem Ausbeuten“
  • Pressevertreter sind schon durch das Urheberrecht geschützt
  • Andere Medien besitzen bereits ein Leistungsschutzgesetz, zum Beispiel Tonträgerhersteller
  • Verleger sind nicht dazu verpflichtet, die Medien im Internet anzubieten. Sie können die Indizierung verhindern.
  • Durch die Freistellung der Inhalte im Internet ohne Erhebung von Lizenzgebühren büßen die Verlage enorme Einnahmequellen ein.
  • Das Internet ist ein freizugängliches Medium. Gesetzespläne wie das Leistungsschutzgesetz schränken die Informationsfreiheit ein.

Gefährdet das neue Gesetz die Suchmaschinenoptimierung?

Einen direkten Einfluss wird das Leistungsschutzgesetz auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) nicht haben. Indirekt könnte jedoch das Ausschließen von Inhalten von großen Verlagshäusern die Folge haben, dass die besonders starken und prominent angezeigten Plätze, zum Beispiel bei Google News, anderweitig gefüllt werden müssen. Hier könnte ein speziell eingerichteter Newsbereich auf einer Firmenhomepage greifen und Landingpages in den Suchergebnisseiten platzieren. Dies wäre auch SEO-Sicht eine Chance, um Websites von Unternehmen auf bessere Positionen zu bringen.

Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gelten

Viel umgreifender könnte das neue Gesetz zum Leistungsschutz aber in den sozialen Netzwerken, egal ob Facebook, Google+, Twitter, URL-Shortener und RSS-Dienste. Die Bundesregierung hatte hierbei schon angekündigt, dass über die Anwendbarkeit des Gesetzes die jeweiligen Gerichte entscheiden müssten. Für Social Media Marketing (SMM) wäre dies eine neue Herausforderung, welche sich die Disziplin stellen muss.

photo credit: Eivind Z. Molvær via photopin cc

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